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Neue Kennzeichnungspflichten für E-Mails, Websites und Briefpapier nach dem UGB
Alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer (Kapitalgesellschaften, eingetragene Einzelunternehmer, offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) und Genossenschaften) müssen auf Grund der Bestimmungen des Unternehmergesetzbuches (UGB) ab 1.1.2007 folgende Pflichtangaben auf ihren Geschäftsbriefen, Bestellscheinen, E-Mails (Signatur) und Websites anführen:
Firma
Rechtsform
Sitz
Firmenbuchnummer
Firmenbuchgericht
Einzelunternehmer haben zusätzlich zur Firma auch den Vor- und Zunamen anzuführen, wenn die Einzelfirma keine Namensfirma ist.
Für vorgedrucktes Geschäftspapier gilt eine Übergangsfrist bis 1.1.2010. Für alle E-Mails und Websites von Kapitalgesellschaften sind die Vorschriften schon ab 1.1.2007 anzuwenden. Bei beharrlicher Missachtung ist mit Zwangsstrafen von bis zu € 7.260,-- zu rechnen.
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