Der Gesetzgeber hat im Bereich des Erbrechtes wesentliche Änderungen beschlossen......und zwar:
a) Die Geltung eines mündlichen Testamentes wurde auf den Fall einer Gefährdung (Tod oder Verlust der Testierfähigkeit) beschränkt. Das mündliche Testament verliert jedenfalls seine Gültigkeit drei Monate nach Wegfall der Gefahr. Dies gilt für Testamente, die nach dem 31.12.2004
mündlich errichtet werden.
b) Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wurde erweitert. Das gesetzliche Erbrecht der Nachkommen von Geschwistern des Verstorbenen wurde zugunsten des überlebenden Ehegatten gestrichen. ! Dies gilt für Todesfälle nach dem 31.12.2004. Sind keine Nachkommen vorhanden, so erben aber auch nach dieser Gesetzesänderung die Eltern des verstorbenen Ehegatten und allenfalls auch noch die Großeltern 1/3!
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