Welche Unterschiede bestehen zwischen einer Ehe und einer Lebensgemeinschaft?In den meisten Rechtsangelegenheiten werden Eheleuten besondere Rechte zueinander eingeräumt, während Lebensgefährten wie völlig Fremde behandelt werden. Dies gilt für Erb- und Schenkungsrecht ebenso wie für Entscheidungsbefugnisse in der Vertretung des Partners. Der Gesetzgeber duldet die Lebensgemeinschaft, es fehlt jedoch eine umfassende Regelung der Beziehung der Partner einer Lebensgemeinschaft.
Im Erbrecht hat der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht und ein gesetzliches Pflichtteilsrecht. Der Gesetzgeber sieht einen Rahmen vor, was der Ehegatte erhalten soll. Der Ehegatte hat auch das Recht in der Ehewohnung weiter zu wohnen und er kann Gegenstände die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind, ins Eigentum übernehmen. Der Lebensgefährte geht leer aus, er hat keine diesbezüglichen Rechte.
Wenn ich den Lebensgefährten absichern will, muss ich ein Testament errichten, wo ich meinem Lebensgefährten diese Rechte einräume. Steuerlich ist der Ehegatte in der günstigsten Steuerklasse, der Lebensgefährte gilt als fremd und ist in der höchsten Steuerklasse.
Die gesetzlichen Bestimmungen der Ehe (Rechte und Pflichten) sind im Gesetz geregelt. Wir haben in Österreich 1,7 Mio. Ehen und ca. 40.000 Eheschließungen im Jahr, davon werden ca. 20.000 geschieden. Es bestehen ca. 300.000 Lebensgemeinschaften, mehr als 1/3 der Neugeborenen sind unehelich. Es gibt im österreichischen Recht keine gesetzlichen Regelungen der Lebensgemeinschaft, wer nun glaubt, er erspart sich in der Lebensgemeinschaft Streitigkeiten, die wie bei der Eheauflösung ausgetragen werden müssen, irrt. Gerade weil in der Ehe aber auch bei Scheidung die vermögensrechtliche Auseinandersetzung geregelt ist, sind Streitigkeiten kalkulierbar und bieten dem sozial Schwächeren Schutz. Da in der Lebensgemeinschaft diese familienrechtlichen Regelungen fehlen, ist das Austragen von vermögensrechtlichen Streitigkeiten, die sich mit dem Auflösen ergeben, mit einem größeren Risiko behaftet.
Welche Unterhaltsansprüche haben Ehegatten?
Beide Ehegatten sind grundsätzlich verpflichtet zum gemeinsamen Unterhalt beizutragen. Auf den Unterhaltsanspruch kann im Vorhinein nicht verzichtet werden. Das Gesetz gibt Richtlinien vor, sind zum Beispiel beide berufstätig bildet das Einkommen Beider den Deckungsfonds und jeder Ehegatte muss nach seinen Leistungsvermögen einen entsprechenden Beitrag leisten.
Ist nur ein Ehegatte berufstätig hat nach der Judikatur der haushaltsführende Ehegatte, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, Anspruch auf 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, abzüglich allfälliger weiterer Sorgepflichten für Kinder.
Haben Lebensgefährten gegenseitige Unterhaltansprüche?
Nein. Aufgrund des Gesetzes nicht und es steht ihnen jederzeit frei die Lebensgemeinschaft jederzeit aufzulösen.
Was kann in einem Ehepakt vereinbart werden?
Ehepakte sind Verträge zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Grundsätzlich haben wir im Eherecht den Grundsatz der Gütertrennung, das heißt jeder ist Eigentümer von den Sachen, die er besitzt.
Die wichtigsten Ehepakte sind die Gütergemeinschaft oder auch der Erbvertrag.
Bei der Gütergemeinschaft können die Eheleute vereinbaren, dass ihnen alles gemeinsam gehört und sie auch für Schulden gemeinsam haften. Dies ist in der Praxis allenfalls sinnvoll, wenn man diese Gütergemeinschaft zB auf eine Liegenschaft beschränkt. Es können dadurch auch Vermögensübertragungen, nach der derzeitigen Rechtslage, zum dreifachen Einheitswert erfolgen.
Beim Erbvertrag können die Parteien sich über 3/4 ihres Vermögens vertraglich zum Erben einsetzen. Aber auch Vereinbarungen zwischen den Ehegatten, die die vermögensrechtliche Aufteilung im Falle der Scheidung regeln, zählen zu diesen Ehepakten. Es kann über einen Großteil des Vermögens, welches bei der Scheidung aufzuteilen ist, zu guten Zeiten eine Regelung getroffen werden, welche die Aufteilung in schlechten Zeiten regelt. Es wird ein Rahmen vorgegeben, der im Falle der Scheidung an die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse anzupassen ist.
Derartige Regelungen können insbesondere auch über betriebliches Vermögen getroffen werden. Damit diese Verträge gültig sind, bedürfen sie einer bestimmten Form und zwar der Form des Notariatsaktes. Der Notariatsakt ist eine öffentliche Urkunde welche vom Notar errichtet wird. Der Notar ist allen Vertragsparteien zu gleichen Teilen verpflichtet und hat die Aufgabe eine ausgewogene Regelung zu treffen. Dies dient primär dem Ehegattenschutz. Aufgrund der Belehrungspflicht des Notars soll der Ehegatte vor einem übereilten Vertragsabschluss abgehalten werden, weiters dient dies dem Gläubigerschutz. Man will die Gläubiger vor allem vor der Gefahr schützen, dass solche Geschäfte zu ihrem Nachteil, bloß zum Schein getroffen werden.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Ehe?
Es besteht die Pflicht zum Gemeinsamen Wohnen. Diese Verpflichtung kann durch eine einvernehmliche Regelung abgeändert werden.
Es besteht eine Treuepflicht sowie eine Beistandspflicht in materieller und immaterieller Hinsicht. Nach dem partnerschaftlichen Ehemodell sind beide Ehegatten zur gemeinsamer Haushaltsführung verpflichtet. Weiters sind beide Ehegatten verpflichtet zum Unterhalt gemeinsam, nach ihren Kräften, beizutragen.
Der Ehegatte hat ein gesetzliches Erbrecht. Er erbt neben Kindern 1/3, neben Eltern und deren Nachkommen oder neben Großeltern 2/3. Er hat das Recht auf ein Vorausvermächtnis.
Ehegatten haben im Steuerrecht hohe Freibeträge und sind in der Steuerstufe 1. Lebensgefährten werden wie Fremde behandelt und sind in der ungünstigsten Steuerstufe 5.
Der Ehegatte hat einen Pensionsanspruch, der Lebensgefährte nicht.
Was kann in einem Vertrag zwischen Lebensgefährten vereinbart werden?
In so einem Partnerschaftsvertrag können die Rechtsverhältnisse zwischen Lebensgefährten vertraglich umfassend geregelt werden. Man kann in einer Auflistung festhalten, wer, welche Gegenstände in die Lebensgemeinschaft eingebracht hat.
Es kann eine Regelung hinsichtlich des PKWs getroffen werden, in welchem Eigentum er steht und wie die Nutzung erfolgen soll.
Bei Mietwohnungen kann eine Regelung getroffen werden, an wen im Fall der Trennung die Mietrechte übergehen.
Weiters kann eine Regelung getroffen werden, wie Investitionen abzugelten sind und welchen Ersatz der Lebensgefährte bei Beendigung der Lebensgemeinschaft erhält.
Es kann eine Unterhaltsvereinbarung zwischen den Lebensgefährten getroffen werden. Wer, welche Beträge zahlt, sowie allfällige Regelungen der Haushaltsführung, dass im Fall einer Beendigung der Lebensgemeinschaft derartige Tätigkeiten nicht abzugelten sind. Weiters kann eine Regelung für den Fall einer künftigen Eheschließung, für den Fall einer Scheidung getroffen werden.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Lebensgemeinschaft?
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Lebensgemeinschaft, keine Unterhaltsansprüche, keine Treue- und Beistandspflichten, sowie keine gesetzliches Erbrecht.
In einigen wenigen gesetzlichen Bestimmungen kommt der Lebensgefährte vor. So hat er im Mietrecht zum Beispiel im Fall des Ablebens seines Partners ein Eintrittsrecht.
Will man die Lebensgemeinschaft auf eine rechtliche Basis stellen, so müssen sich die Lebensgefährten durch eine vertragliche Regelung absichern. Da kein Erbrecht besteht ist die Errichtung eines Testamentes zu empfehlen. Man muss auch bedenken, dass heute viele Familien in so genannten Patchwork-Familien leben, dass Stiefkinder, die oft Jahrzehnte im Hausverband leben und wie eigene Kinder behandelt werden, kein gesetzliches Erbrecht haben.
Die Lebensgemeinschaft unterscheidet sich von der Ehe durch die jederzeitige Auflösbarkeit. Es gibt keine Aufteilungsansprüche hinsichtlich gemeinsam erwirtschafteten Vermögens.
Ehegatten erhalten in medizinischen Notfällen Auskunft über den Gesundheitszustand und können in Notfallssituationen die Zustimmung zur Behandlung geben. Dies können Lebensgefährten nicht, es ist daher zu empfehlen, mit entsprechenden Vollmachen, so genannte Vorsorgevollmachten, diese Rechte dem Lebensgefährten einzuräumen.
Kann ich als Lebensgefährte Wohnungseigentum erwerben?
Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2002 ist es möglich, dass Lebensgefährten, auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten, gemeinsam Eigentümer einer Eigentumswohnung werden können.
Wie kann ich ein Kind adoptieren? Welche Vorkehrungen müssen dafür getroffen werden?
Für die Adoption ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Annehmenden und Wahlkind erforderlich. Der Altersunterschied muss 18 Jahre betragen, der Mann muss 30 Jahre sein die Frau muss 28 Jahre sein. Die Adoption bedarf der gerichtlichen Bewilligung und muss dem Wohle des Kindes dienen. Durch die Adoption entstehen Rechte und Pflichten wie zwischen Eltern und Kindern (Erbrecht, Unterhaltsanspruch).